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8. Spiele. Vor jedem Spiel übermittelt der Teamleiter dem Schiedsrichter eine Spielerliste, auf der auch die Ersatzspie-
ler eingetragen sind. 5 Auswechselspieler können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Dies ist nur in einer
Spielruhe mit Genehmigung des Schiedsrichters möglich. Bei einem eventuellen Elfmeter-schießen sind nur Spieler
zugelassen, die beim Schlusspfiff auf dem Spielfeld waren.
9. Jeder Verein soll ein sich deutlich von den Vereinsfarben unterscheidendes Ersatztrikot mitbringen. Wenn vor Spiel-
anfang der Schiedsrichter entscheidet, dass die Vereinsfarben der Mannschaften sich zu sehr gleichen, so muss der
erstgenannte Verein im Ersatztrikot spielen.
10. Disziplinarmaßnahmen. Bei Jugendspielen gibt es eine Verwarnung (gelbe Karte), eine Zeitstrafe (5 Minuten) oder
einen Feldverweis (rote Karte). Falls ein Spieler vom Feld verwiesen worden ist oder eine Verwarnung bekommen hat,
wird der Schiedsrichter die Turnierkommission sofort nach dem Spiel darüber in Kenntnis setzen. Ein Spieler der vom
Platz verwiesen worden ist wird für das nächste Spiel gesperrt oder es wird ein Turnierausschluss beschlossen.
Alle Berichte bezüglich Fehlverhalten werden vom Turnierveranstalter an den nationalen Fußballverband gesandt, der
diese Berichte an die betreffenden anderen nationalen Verbände weiterleiten wird.
Im Falle von Gruppenspielen werden alle Ergebnisse einer Mannschaft ungültig erklärt, falls:
- die betreffende Mannschaft ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig beim Spiel anwesend ist;
- die betreffende Mannschaft mit einem nicht berechtigten Spieler gespielt hat;
- der Schiedsrichter den Beschluss fasst, das Spiel wegen schlechtem Benehmen der Spieler der betreffenden Mann-
schaft abzubrechen.
In den Zwischen- und Endrunden (wenn es sich nicht um Gruppenspiele handelt) verliert in obengenannten Fällen die
betreffende Mannschaft mit 0-3.
11. Einsprüche. Einsprüche in Bezug auf Entscheidungen des Schiedsrichters sind nicht möglich. Einsprüche in Bezug
auf andere Angelegenheiten müssen spätestens 15 Minuten nach dem Spiel vom Teamleiter beim Turnierausschuss
schriftlich eingereicht werden.
Der Turnierausschuss entscheidet ebenfalls über Angelegenheiten die im Reglement nicht vorgesehen sind. Die Ent-
scheidungen des Turnierausschusses sind bindend.
12. Spielplan. Der Turnierausschuss hat das Recht, den Spielplan im Falle von unvorhergesehenen Umständen ab-
zuändern.
13. Haftung. Die teilnehmenden Vereine sind selbst verantwortlich für eine angemessene Versicherung der Spieler.
Der Veranstalter haftet nicht für Personenschaden und Sachbeschädigung bzw. das Abhandenkommen von Besitztü-
mern der Teilnehmer.
14. BFV Spielordnung § 60 Platzordnung
Sicherheit in der Spielstätte
1. Der Heimverein hat unbeschadet der Eigentumsverhältnisse zur Wahrung des
Ansehens des Fußballsports und der ordnungsgemäßen Durchführung der
Spiele für Ruhe und Ordnung vor, während und nach dem Spiel zu sorgen.
Ordnungsdienstleiter
2. Zur Erfüllung dieser Pflichten hat sich der Heimverein bei jedem Verbandsspiel von aufstiegsberechtigten Mann-
schaften aller Ligen und Klassen eines verantwortlichen Leiters des Ordnungsdienstes zu bedienen, der mit Name auf
dem elektronischen Spielbericht einzutragen ist und der während des Spiels keine weiteren Aufgaben übernehmen
darf. Diesem ist zur Durchführung seiner Aufgaben ein ausreichender Ordnungsdienst zu unterstellen. Die Angehöri-
gen des Ordnungsdienstes sind gut sichtbar als solche zu kennzeichnen.
Aufgaben des Ordnungsdienstes
3. Der Ordnungsdienst hat insbesondere folgende Aufgaben:
3.1. Er ist insbesondere verpflichtet, den umfassenden Schutz des Schiedsrichters, seiner Assistenten und der Spieler
beider Mannschaften sicherzustellen.
3.2. Er hat für den Vollzug der vom Schiedsrichter angeordneten Platzverweise zu sorgen.
3.3. Er hat betrunkenen oder mit Waffen oder ähnlichen Werkzeugen ausgerüsteten Besuchern den Zutritt zum Sport-
platz zu verwehren.
3.4. Er hat Personen am Betreten des Platzes zu hindern, denen aufgrund eines Beschlusses eines Verbandsorgans
oder durch Anordnung des Vereins der Zutritt verboten ist.
4. Bei drohenden Ausschreitungen sind neben den Angehörigen des Ordnungsdienstes alle volljährigen Vereinsange-
hörigen und alle Spieler beider Mannschaften zur Mithilfe und Sicherstellung der Platzdisziplin verpflichtet.
5. Der Heimverein trägt die Beweislast dafür, dass er alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zum Schutz
des aufgeführten Personenkreises getroffen hat.
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