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Erst wenn dann noch kein Unterschied feststellbar ist, findet ein Elf- bzw. Neunmeterschießen statt.
             Enden Entscheidungsspiele oder Spiele nach dem K.O.-System unentschieden, so werden diese sofort
             durch Elf- bzw. Neunmeterschießen nach den Regeln der F.I.F.A. entschieden:


             Halbfinale.
             Bei Unentschieden erfolgt ein Elf- bzw. Neunmeterschießen nach den Regeln der F.I.F.A.
             Endspiele.
             Bei Unentschieden erfolgt ein Elf- bzw. Neunmeterschießen nach den Regeln der F.I.F.A.

             8. Spiele. Vor jedem Spiel übermittelt der Teamleiter dem Schiedsrichter eine Spielerliste, auf der auch
             die Ersatzspieler eingetragen sind. 5 Auswechselspieler können beliebig oft ein- und ausgewechselt
             werden. Dies ist nur in einer Spielruhe mit Genehmigung des Schiedsrichters möglich. Bei einem even-

             tuellen Elfmeterschießen sind nur Spieler zugelassen, die beim Schlusspfiff auf dem Spielfeld waren.
             9. Jeder Verein soll ein sich deutlich von den Vereinsfarben unterscheidendes Ersatztrikot mitbringen.
             Wenn vor Spielanfang der Schiedsrichter entscheidet, dass die Vereinsfarben der Mannschaften sich zu
             sehr gleichen, so muss der erstgenannte Verein im Ersatztrikot spielen.

             10. Disziplinarmaßnahmen. Bei Jugendspielen gibt es eine Verwarnung (gelbe Karte), eine Zeitstrafe
             (5 Minuten) oder einen Feldverweise (rote Karte). Falls ein Spieler vom Feld verwiesen worden ist oder
             eine Verwarnung bekommen hat, wird der Schiedsrichter die Turnierkommission sofort nach dem Spiel
             darüber in Kenntnis setzen. Ein Spieler der vom Platz verwiesen worden ist wird für das nächste Spiel
             gesperrt oder es wird ein Turnierausschluss beschlossen.
             Alle Berichte bezüglich Fehlverhalten werden vom Turnierveranstalter an den nationalen Fußballver-
             band gesandt, der diese Berichte an die betreffenden anderen nationalen Verbände weiterleiten wird.
             Im Falle von Gruppenspielen werden alle Ergebnisse einer Mannschaft ungültig erklärt, falls:
             - die betreffende Mannschaft ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig beim Spiel anwesend ist;
             - die betreffende Mannschaft mit einem nicht berechtigten Spieler gespielt hat;
             - der Schiedsrichter den Beschluss fasst, das Spiel wegen schlechtem Benehmen der Spieler der be-
             treffenden Mannschaft abzubrechen.
             In den Zwischen- und Endrunden (wenn es sich nicht um Gruppenspiele handelt) verliert in
             obengenannten Fällen die betreffende Mannschaft mit 0-3.

             11. Einsprüche. Einsprüche in Bezug auf Entscheidungen des Schiedsrichters sind nicht möglich.
             Einsprüche in Bezug auf andere Angelegenheiten müssen spätestens 15 Minuten nach dem Spiel vom
             Teamleiter beim Turnierausschuss schriftlich eingereicht werden.
             Der Turnierausschuss entscheidet ebenfalls über Angelegenheiten die im Reglement nicht
             vorgesehen sind. Die Entscheidungen des Turnierausschusses sind bindend.

             12. Spielplan. Der Turnierausschuss hat das Recht, den Spielplan im Falle von unvorhergesehenen
             Umständen abzuändern.

             13. Haftung. Die teilnehmenden Vereine sind selbst verantwortlich für eine angemessene Versicherung
             der Spieler. Der Veranstalter haftet nicht für Personenschaden und Sachbeschädigung bzw. das Abhan-
             denkommen von Besitztümern der Teilnehmer.












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